Autoversicherung Kündigung nur im NovemberAls Versicherungsnehmer hat man die Möglichkeit seine Autoversicherung in den verschiedenen Situationen zu kündigen. So besteht ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall, bei einer Beitragserhöhung im laufenden Geschäftsjahr, bei einem Fahrzeugwechsel oder wenn der abgeschlossene Tarif verändert wird. Bei diesen Ereignissen kann man als Versicherungsnehmer innerhalb von einem Monat seinen Vertrag kündigen und dieses ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.
Anders sieht es aus, wenn die Versicherung fristgerecht gekündigt werden muss um zu einem anderen Versicherungsanbieter zu wechseln. Aber warum ist hier ausschließlich der November erwähnt, diese Fragen stellen sich viele Versicherungsnehmer. Die Antwort hierauf ist allerdings sehr einfach und vor allem auch nachvollziehbar.
Dieses liegt an der Situation das zu diesem Zeitpunkt der neue KFZ Tarif veröffentlicht und zum Anderen, dass die gültige Autoversicherung immer für ein Jahr abgeschlossen wird. So hat der Versicherungsnehmer in dieser Zeit die Möglichkeit seine Entscheidung zu überdenken und sich auch bei anderen Versicherungsunternehmen zu erkundigen, ob es einen preiswerteren Tarif gibt, als den er zur Zeit hat. Wenn man sich als Versicherungsnehmer entschlossen hat seine KFZ Versicherung zu wechseln so geht dieses fristgerecht nur bis zum 30. November des Jahres. Die Kündigung erfolgt dann zum 31. Dezember des Jahres. Dieser Termin wurde bewusst gewählt, denn zum 1. Januar des neuen Jahres erfolgt auch die Neuaufstellung des Schadenfreiheitsrabatts. Um den Wechsel und die Neuberechnung so einfach wie möglich zu gestalten und durch das neue Vertragsrecht, welches vorsieht, dass ein Vertrag nur noch für ein Jahr abgeschlossen werden darf und mit der Kündigungsfrist von einem Monat, hat man dieses Datum gewählt.
Um als Versicherungsnehmer die richtige Wahl treffen zu können, sollte man wissen, was unter dem neuen KFZ Tarif gemeint ist. Hier wird die Schadensanfälligkeit der unterschiedlichsten Automobile für das vergangene Jahr aufgelistet und jede Versicherung erstellt eine für sich gültige Schadensklasse, aus diesem Grund kann es unter den verschiedenen Anbietern von einer Autoversicherung sehr große Unterschiede in den Beiträgen geben. Wer als Versicherungsnehmer seine KFZ Versicherung wechseln möchte, aber den Termin 30. November des Jahres verpasst hat, kann dann erst wieder zum nächsten Kündigungstermin, im darauf folgenden Jahr, seine Versicherung wechseln.
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