KFZ-Zulassung

Zur KFZ-Zulassung und KFZ-Abmeldung sind wichtige Unterlagen erforderlich. Vor Aufsuchen der zuständigen Zulassungsstelle sollte deshalb überprüft werden, ob alle Dokumente vollständig sind. Außerdem sollten vorab Informationen über die Öffnungszeiten und die Höhe der Gebühren eingeholt werden.

KFZ-Zulassung
Bevor sich ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen darf, müssen grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden. Die seit dem ersten März 2007 gültige Fahrzeug-Zulassungsverordnung beinhaltet eigene und erstmals einheitliche Regelungen über die Fahrzeugzulassung.
Folgende Dokumente müssen bei der KFZ-Zulassung vorgezeigt werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültigen Angaben
  • Übernimmt eine andere Person die Zulassung, muss der Beauftragte eine Vollmacht sowie einen gültigen Ausweis oder Pass vorlegen. Dies gilt auch für Ehepartner.
  • Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung, welche von beiden Elternteilen unterzeichnet werden muss.
  • Fahrzeugpapiere. Bei Gebrauchtfahrzeugen sind die Betriebserlaubnis sowie der Fahrzeugbrief vorzulegen. Bei Neuwagen sind die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 erforderlich.
  • Versicherungsnachweis: Bei der KFZ-Zulassung muss nachgewiesen werden, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Diese wird mit der elektronischen Versicherungsbestätigung –VB Nummer- nachgewiesen. Der Fahrzeughalter erhält diese bei seinem KFZ-Versicherer. Bei den meisten Versicheren entfällt inzwischen die Aushändigung der Doppel-oder Deckungskarte und wird durch die VB-Nummer ersetzt.
  • Bescheinigung über eine gültige Haupt-und Abgasuntersuchung
  • Falls vorhanden altes Kennzeichen
  • Kontodaten: Um das Fahrzeug zulassen zu können ist eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt, zur Abbuchung der KFZ-Steuer, notwendig. Ohne diese erfolgt keine Zulassung.
  • Bei Firmen und Gewerbetreibenden ist die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug erforderlich.

Bei der Zulassung von Oldtimern sind zusätzliche Dokumente erforderlich:

  • Für 07-Nummer: ein polizeiliches Führungszeugnis sowie aktueller Auszug des Flensburger Punktekontos
  • Gutachten zur Oldtimer-Einstufung