Rabatte der Kfz-Versicherung

Versicherungsunternehmen bieten speziell bei KFZ – Versicherungen zahlreiche Ermäßigungen in Form von Rabatten an. Der Versicherungsnehmer muss dabei bestimmte Bedingungen erfüllen, so dass diese vom KFZ –Versicherer gewährt werden. Durch die Wahl der richtigen KFZ – Versicherung und der Inanspruchnahme von Rabatten lassen sich mehrere hundert Euro im Versicherungsbeitrag einsparen. Nachfolgend werden die am häufigsten angebotenen Ermäßigungen vorgestellt und detailiert erläutert.

  • Einzelfahrer-Rabatt:
    Fährt nur der Versicherungsnehmer selbst das versicherte Fahrzeug, erhält er einen Nachlass. Für den Fall, dass ein anderer Fahrer mit dem PKW einen Unfall verursacht, ist der Versicherer berechtigt Regressionsansprüche geltend zu machen.

  • Partner- Rabatt:
    Dieser Rabatt eignet sich insbesondere für Ehe-und Lebenspartner. Die Rabattgewährung erfolgt demnach, wenn das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer und dessen Partner benutzt wird.

  • Schadensfreiheitsrabatt:
    Jeder Versicherungsnehmer wird vom Versicherer in eine Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Diese ist von den unfallfreien Fahrjahren abhängig. Von der Versicherung erfolgt eine Zuordnung in Prozentsätze, welche der Höhe des Nachlasses entsprechen.

  • Fahranfänger- Rabatt:
    Fahranfänger erhalten einen entsprechenden Rabatt, wenn deren Eltern beim selben Versicherungsunternehmen von einem Schadensfreiheitsrabatt profitieren.

  • Berufsgruppen-Rabatt:
    Bei Inanspruchnahme dieses Rabattes muss der Versicherungsnehmer einen Nachweis erbringen, dass er während der Versicherungslaufzeit einen bestimmten Beruf hauptberuflich ausübt. Bei einem Berufswechsel muss dies dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.

  • Bus-und Bahnfahrerrabatt:
    Einige Versicherer bieten diesen Nachlass an, wenn der Versicherungsnehmer regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel ´benutzt. Dies muss anhand einer Bahncard oder Jahresfahrkarte nachgewiesen werden.

  • Erstbesitzer-Rabatt und Fahrzeughalterrabatt:
    Der Versicherungsnehmer kann einen Fahrzeughalter-Rabatt beanspruchen, wenn der zu versichernde PKW nur wenige Jahre alt ist. Die Gewährung eines Erstbesitzer- Rabattes erfolgt hingegen, wenn der Versicherungsnehmer auch der Erstbesitzer des entsprechenden Autos ist.

  • Garagen-Rabatt:
    Der Versicherungsnehmer kann einen Garagen-Rabatt in Anspruch nehmen, wenn der PKW grundsätzlich in einer Garage oder einem Carport abgestellt wird.

  • Fahrerkreis-Rabatt:
    Wird der berechtigte Fahrerkreis nur auf die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers beschränkt, ist eine Ermäßigung möglich.

  • Hausbesitzer- Rabatt:
    Ist der Versicherungsnehmer Wohneigentümer(Wohnung, Ein-oder Mehrfamilienwohnhaus), wird ihm der Hausbesitzer-Rabatt gewährt.

  • Kinder-/Familienrabatt:
    Viele Versicherer gewähren diesen Rabatt, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben.

  • Lady-Rabatt:
    Laut Statistik verursachen Frauen seltener Unfälle als Männer. Aus diesem Grund gewähren viele Versicherer den Lady-Rabatt, wenn der versicherte PKW ausschließlich nur von Frauen benutzt wird.

  • Sicherheitstraining-Rabatt:
    Hat der Versicherungsnehmer an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen und weist dies nach, kann ihm der entsprechende Rabatt gewährt werden.

  • Öko-Rabatt:
    Verbraucht der versicherte PKW besonders wenig Kraftstoff, kommt der Öko-Rabatt in Frage.

  • Wenigfahrer-Rabatt:
    Fährt der Versicherungsnehmer wenige Kilometer im Jahr, kann dieser Rabatt in Anspruch genommen werden. Die meisten Versicher gewähren den Rabatt, wenn die Jahresfahrleistung zwischen 15.000 bis 20.000 Km beträgt.


Bei allen Rabatten muss beachtet werden, dass diese mit Auflagen verbunden sind. Können diese eingehalten werden, wird der vereinbarte Rabatt Vertragsbestandteil. Änderungen bezüglich der Rabatte, sollten dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden. Ist das nicht der Fall, kann dem Versicherungsnehmer im Schadensfall eine Vertragsstrafe drohen.