Schadenfreiheitsklassen Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland obligatorisch. Optional sind hingegen die Kaskoversicherungen. Beide Versicherungsarten unterliegen bestimmten Bemessungsgrundlagen und Erfahrungswerten der Versicherungsgesellschaften. Die Schadenfreiheitsklassen sind eine Besonderheit in diesem Bereich.
Was ist unter den Schadenfreiheitsklassen zu verstehen?
Der Begriff der Schadenfreiheitsklassen ist ein Ausdruck aus dem Bereich der Autoversicherungen. Hierunter sind die schadenfreien Jahre eines Fahrzeughalters zu verstehen, in denen dieser tatsächlich das entsprechende Auto gefahren ist. Auf dieser Grundlage wird der Fahrzeughalter einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Dies wird in einem Prozentsatz ausgedrückt, der die Höhe der Versicherungsprämie bestimmt, die vom Fahrzeughalter regelmäßig zu zahlen ist. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei den Schadenfreiheitsklassen um Vergünstigungen hinsichtlich der Versicherungsprämien, die sich nach der Anzahl der schadenfreien Versicherungsjahre des Fahrzeughalters richten. Hierbei ist zu beachten, dass nur Zeiten in die Berechnung der Schadenfreiheitsklasse einbezogen werden, in denen das Fahrzeug auf den Namen des Fahrzeughalters versichert war.
Der Grundgedanke hierbei: Ein unfallfreier Autobesitzer soll finanziell für seine Umsicht im Straßenverkehr entlohnt und finanziell entlastet werden.
Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen konkret für den Fahrzeughalter?
Am Beispiel eines Fahranfängers lässt sich die Bedeutung der Schadenfreiheitsklasse am bildlichsten veranschaulichen. Jede Person, auf deren Namen bisher noch kein Fahrzeug angemeldet war, wird in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Hier liegt die Prozentzahl bei 240. Bei einer Person, die bereits seit mehr als 25 Jahren keinen selbstverschuldeten Unfall verursacht hat, liegt die Schadenfreiheitsklasse bei nur 30 Prozent. Die Schadenfreiheitsklassen beziehen sich hierbei stets auf eine Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einer Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.
Der Grund für die hohe Einstufung eines Fahranfängers ist auf die Unfallstatistik in Deutschland zurückzuführen. Nach wie vor sind es Fahranfänger, die einen Großteil der selbstverschuldeten Unfälle verursachen. Aus diesem Grund ist die Versicherungsleistung für einen Fahranfänger stets am höchsten.
Besonderheiten in der Berechnung der Schadenfreiheitsklassen
Bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters wird die Schadenfreiheitsklasse im Übrigen nicht mit übernommen. Der neue Versicherer erfragt jedoch die bisherigen unfallfreien Jahre beim vorherigen Versicherer. Dies bringt den Vorteil für den Fahrzeughalter mit sich, dass ein Wechsel der Versicherung unter Umständen zu einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse führen kann.
Einer abweichenden Einstufung der Schadenfreiheitsklasse kann in verschiedenen Sonderfällen stattgegeben werden. Hierzu gehören beispielsweise das Anmelden eines Zweitwagens, die Übertragung des Rabattes auf Verwandte oder der langjährige Besitz eines Führerscheins ohne ein eigenes Fahrzeug besessen zu haben.
Im Übrigen haben sich der Begriff und der Grundgedanke der Schadenfreiheitsklassen auf andere Versicherungszweige ausgeweitet. So kennt man diese beispielsweise in der Kranken- und Zahnzusatzversicherung. Die Bedeutung ist hierbei dieselbe wie im Bereich der Kfz-Versicherungen.
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