KFZ-Steuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist wohl für die meisten Autofahrer ein zu akzeptierendes Übel. Nicht ohne Grund, denn schließlich zahlt man beim Tanken oder beim Fahrzeugkauf schon richtig Geld in die Steuerkasse. So denn ist die Kraftfahrzeugsteuer unumgänglich, jedenfalls für normale Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge von Städten oder Kommunen sind genauso befreit wie etwaige Landmaschinen. Eine Steuerbefreiung erkennt man am Nummernschild mit grünen Buchstaben.
Alle anderen Autofahrer müssen sich dem Fiskus beugen und steuern zahlen. Die Einstufung der Kraftfahrzeugsteuer hängt nach altem Gesetz, also für Fahrzeuge die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, vom Hubraum und der Schadstoffklasse ab.
Die Schadstoffklassen beginnen bei Euro 1 und gehen über Euro 2, Euro 3, Euro 4, Euro 5 bis zu Euro 6. Die Steuersätze belaufen sich bei Euro 1 beim Benzinmotor auf 15,13 € je angefangene 100 Kubikzentimeter, Dieselfahrzeuge müssen mit 27,35 € rechnen. Ab Euro 3 beträgt der Satz pro angefangene 100 Kubikzentimeter 6,75 € beim Benziner. Dieselfahrzeuge werden mit 15,44 € zur Kasse gebeten.
Fahrzeuge ohne Kat und ohne Euro Schadstoffklasse müssen mit noch höheren Kosten rechnen. So beträgt der Höchststeuersatz beim Benziner 25,36 € und beim Diesel 37,58 €. Ein einfaches Rechenbeispiel soll die Zusammensetzung verdeutlichen, demnach wird ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Schadstoffklasse Euro 4 und einem Hubraum von 1599 Kubikzentimetern betrachtet.
Der zu zahlende Steuerbetrag beläuft sich auf: 1600/100 = 16*6,75 € = 108 €. Analog dazu berechnet sich die Steuer für jedes weitere beliebige Fahrzeug. Zu beachten ist, dass auch ein Hubraum mit 1501 Kubikzentimetern 108 € kostet. Der angefangene Kubikzentimeter ist entscheidend.
Mit der neuen Kraftfahrzeugsteuer lohnt sich der Kauf eines umweltfreundlichen Fahrzeugs umso mehr. Mit dem entsprechenden Modell sind Kosten von unter 20 € pro Jahr möglich. Die neue Kraftfahrzeugsteuer berechnet sich nach dem Hubraum und dem ausgestoßenen CO2 Wert. Die Einstufung mittels Schadstoffklasse wird damit hinfällig.
Jede angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum werden mit 2 € besteuert. Jedes Gramm CO2 wird ebenfalls mit 2 Euro besteuert, allerdings gibt es eine Freigrenze von 120 Gramm CO2.
Ein Rechenbeispiel soll auch dieses Modell anschaulich machen. Obiges Fahrzeug mit 1599 Kubikzentimetern und einem CO2 Ausstoß von 139 Gramm kostet nun: 1600/100 = 16*2 € = 32 €. Hinzu kommen noch 139 Gramm CO2 – 120 Gramm CO2 = 19 Gramm CO2, folglich 19*2 € = 36 €. Die gesamte Steuerbelastung beläuft sich damit 68 € pro Jahr. Wie man sieht werden umweltfreundliche Autos deutlich günstiger und große, spritschluckende Modelle deutlich teurer. Die alte Steuer gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 mindestens bis 2013.
|