Unfall vor Ummeldung – Welche Versicherung zahlt?

Möchten Sie Ihr Fahrzeug an eine andere Privatperson verkaufen, gibt es bekanntlich viele Dinge zu beachten. Aber gerade was die rechtliche Absicherung durch die Kfz-Versicherungen betrifft, gibt es einige besonders wichtige Tipps, die wir im Folgenden für Sie aufführen möchten, um Ihnen Zeit und Ärger zu ersparen und Sie Ihr Auto problemlos verkaufen können.

Zunächst ist zu beachten, dass Sie den Verkauf Ihres Fahrzeugs umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Binnen einer Woche nach der Veräußerung sollte dies geschehen, da Beiträge bis zur Abmeldung durch Sie zu tragen sind. Ein Punkt, der sich voranging im Geldbeutel bemerkbar macht, aber viel wichtiger: Unannehmlichkeiten vermeidet, wenn der neue Fahrzeughalter einen Unfall mit dem Auto baut, das noch auf Ihre Versicherung läuft. Bestehen Sie daher bereits im Kaufvertrag auf eine fristgerechte Beendigung des Versicherungsverhältnisses durch zügige eine Ummeldung des Käufers.

Tragen Sie weiter Sorge dafür, dass Datum und die genau Uhrzeit im Vertrag verzeichnet sind, um im Fall eines Unfalls durch den neuen Besitzer – möglicherweise schon wenige Minuten nach der Übergabe und kurz vor der Ummeldung – rechtlich abgesichert zu sein.

Wie gehen Sie in einem solchen Fall vor?


Nachdem Sie den Schaden bei der Versicherung gemeldet haben und sich durch Angabe des genauen Übergabezeitpunktes abgesichert haben, brauchen Sie im Grunde nichts zu befürchten; Denn bei Abschluss des Kaufvertrages geht die Versicherung auf den Käufer über, bis dieser die Ummeldung durchführt und die bestehende Kfz-Versicherung durch Vorlage einer Doppelkarte seiner neuen Versicherung vorgelegt wird. Ihre "Prozent" bleiben vom Unfall jedoch unberührt.   

Um sich von Vornherein vor Betrug, sprich falschen Adressangaben und ausbleibender Ummeldung zu schützen, bestehen Sie beim Kaufvertrag auf die Aufnahme der Personalausweisnummer des Käufers. Vertragsvorlagen, die Felder für die Nummer und den genauen Übergabezeitpunkt bereithalten, finden Sie auf den Seiten großer Versicherungsgesellschaften.