KFZ-Versicherungsleistung

Die Leistungen einer Kfz-Versicherung unterscheiden sich nach der Art der Versicherung. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt in der Regel die Kaskoversicherung auf, die als Teilkasko- oder als Vollkaskovertrag abgeschlossen werden kann. Für den Schaden an einem fremden Fahrzeug bei einem Unfall tritt die Haftpflichtversicherung ein.

Zu den allgemeinen Versicherungsleistungen einer Haftpflichtversicherung zählen

  • die Kostenübernahme bei Personenschäden,
  • die Kostenübernahme bei Sachschäden sowie
  • die Zahlung von immateriellen Schäden, zum Beispiel Schmerzensgeld


Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und ist in Deutschland die Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Der Unfallgegner hat durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gewissheit, die Reparaturkosten am Fahrzeug oder die Krankenkosten bei einem Unfallschaden ersetzt zu bekommen. Gerade wenn durch den Unfall bleibende körperliche Schäden auftreten und eine Rente zu zahlen ist, wird diese ebenfalls von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Freiwillige Kaskoversicherung

Zu den allgemeinen Leistungen einer Kaskoversicherung gehört die Übernahme von Schadenskosten am eigenen Fahrzeug. Diese können durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sein oder durch ein Drittereignis, dass nicht in der Verantwortung des Versicherten liegt. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und sollte als Vollkaskopolice für Neuwagen oder für kreditfinanzierte Autos abgeschlossen werden. In späteren Jahren oder bei Gebrauchtwagen reichen die Versicherungsleistungen einer Teilkaskoversicherung aus. Eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung schließt immer die Leistungen der Teilkaskoversicherung ein.

Die wesentlichen Leistungen aus einer Teilkaskopolice ist die Schadensübernahme

  • bei einem Brand oder eine Explosion
  • der Ersatz bei Diebstahl oder Raub
  • die Kosten bei Wetterschäden
  • die Kosten nach einem Wildunfall
  • Glasschäden, beispielsweise an der Frontscheibe
  • oder Schäden durch einen Marder oder durch Kurzschluss.


Im Bereich der Vollkaskoversicherung werden allgemein übernommen:

  • Schäden durch mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte und
  • Schadenskosten bei selbstverschuldeten Unfällen.


Der allgemeine Versicherungsschutz greift auch dann, wenn kein Unfallverursacher ermittelt werden kann, beispielsweise bei Fahrerflucht des Unfallverursachers. Für die Übernahme der Leistung durch eine Kfz-Versicherung gelten auch Bedingungen, zum Beispiel eine ordnungsgemäße Fahrweise oder 0,0 Promille. Unter Umständen verlangt die Versicherung bei Fahrt unter Trunkenheit einen Regress der übernommenen Kosten.