Kfz-Versicherungsprämien

Es spielt herkömmlich zunächst keine Rolle, ob das eigene Fahrzeug durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt ist. Für maßgebliche und vor allem für die häufigsten Schäden, wie etwa Sturm-, Brand- und Einbruchsschäden zahlen im Regelfall beide Versicherungen. Der Unterschied von der Voll- zur Teilkaskoversicherung besteht in der Deckung von selbst verschuldeten Beschädigungen, Während eine Teilkasko lediglich bei Fremdeinwirkung Schäden auch begleicht.

Aus diesem Grund wäre ein logischer Umkehrschluss also, dass eine Vollkasko-Variante immer auch kostspieliger sein müsste. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Auch bei einer Vollkasko Versicherung existieren so genannte Schadenfreiheitsklassen, welche die monatlichen Beiträge nach absolvierten, unfallfreien Jahren zunehmend senken lassen.

 

Hierbei handelt es sich um eine Art Belohnungssystem der Versicherungskonzerne für vorsichtige und gute Autofahrer, welche es fertig bringen Unfälle zu vermeiden. Dies ist bei einer Teilkaskoversicherung nicht immer der Fall. Hier bleiben die monatlichen Beiträge in der Regel relativ konstant. So, dass auch nach längerer unfallfreier Fahrt keine größere Ersparnis auszumachen ist.

 

Problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem die Auswahl, ob es nun eine Voll- oder Teilkasko werden soll. Dies sollte in einem beratenden Gespräch mit einem Versicherungsmitarbeiter abgesprochen werden. Dieser kann Alter, Laufleistung und Wert des Fahrzeuges objektiv und schnell im Zusammenhang mit der Sinnhaftigkeit einer Vollkaskoversicherung argumentieren oder ablehnen.

Prinzipiell wird bei einer Kfz Versicherungsprämie zunächst nach Art der Deckung unterschieden, welche vertraglich einschlägig werden soll. Hierbei kann nach Mindest- und Höchstdeckung differenziert werden. Diese maximale Deckung eines Schadens kann theoretisch unendlich hoch sein, dementsprechend spricht man in diesem Zusammenhang auch häufig von einer unbegrenzten Deckung. Gesetzlich vorgeschrieben sind hierbei lediglich die Untergrenzen der Deckungsfähigkeit einer Kfz-Versicherung. Diese müssen im Falle eines Personenschadens mindestens 2,5 Millionen, bei Sachschäden eine halbe Million und bei Vermögensschäden maximal bis 50.000 Euro abdecken.

 

Selbstverständlich ist es häufig der Fall, dass die Variante der unbegrenzten Deckung hier vorgezogen wird. Dies hat vor allem den Hintergrund, dass ein Fahrzeughalter nie genau wissen kann, welche Schäden durch oder mit seinem Fahrzeug verursacht werden. Sicherlich hofft man diesbezüglich nicht, dass ein solcher Fall eintritt. Sollte dies jedoch trotzdem einmal geschehen, liegt eine entsprechende Absicherung durch die jeweilige Kfz Versicherung vor.

 

Im Falle einer unbegrenzten Deckung sind die maximalen Deckungsbeträge selbstverständlich um einiges höher, als es die minimal vorgeschriebene Grenze verlangt. Üblich sind hierbei etwa 7,5 Mio Euro bei Personen-, und unbegrenzte Deckung im Falle von Vermögens- und Sachschäden. Natürlich sind den Versicherungsgesellschaften auch hier Grenzen gesetzt. Maximal ermöglichen es in diesem Zusammenhang einige Gesellschaften, Schäden bis zu einer Höhe von 50 Mio Euro zu regulieren.